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   OLG Koblenz, 15.10.1993 - 3 Ws 494/93   

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https://dejure.org/1993,5416
OLG Koblenz, 15.10.1993 - 3 Ws 494/93 (https://dejure.org/1993,5416)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.10.1993 - 3 Ws 494/93 (https://dejure.org/1993,5416)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Oktober 1993 - 3 Ws 494/93 (https://dejure.org/1993,5416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafgefangener; Teilnahmerechte; Gemeinschaftshörfunkprogramm

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 103
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 05.01.1988 - 2 Vollz (Ws) 71/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.1993 - 3 Ws 494/93
    Aus dieser Konstellation ergab sich zwangsläufig, daß dem Gemeinschaftsempfang besondere Bedeutung zugemessen wurde, so daß von einem subjektiv-öffentlichen Anspruch auf Teilnahme (OLG Koblenz, NStZ 1988, 199 ; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 5. Aufl., Rdnr. 1 zu § 69) gesprochen werden konnte.

    Zieht man in Betracht, daß die frühere Rechtsprechung dem Gefangenen nicht mehr als eine tägliche Nachrichtensendung einer überregionalen Fernsehanstalt garantiert hat (vgl. z.B. OLG Koblenz, NStZ 1988, 199 ), so ist mit der heute tatsächlich gegebenen freien Programmwahl eine solche Möglichkeit der Auswahl des Empfangs von Information und Unterhaltung gegeben, daß ein Bedürfnis kumulativer Nutzung von Fernsehen und Rundfunk nicht anerkannt werden kann.

  • OLG Frankfurt, 17.02.1982 - 3 Ws 691/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.1993 - 3 Ws 494/93
    Daß letztgenannte Praxis gesetzwidrig sei (so noch das Landgericht Hamburg in MDR 1981, 76 ) muß bezweifelt werden, wollte es doch der Gesetzgeber mit der Fassung des § 69 Abs. 2 StVollzG der weiteren Entwicklung überlassen, in welchem Umfange den Gefangenen in der Freizeit eigene Fernsehgeräte überlassen werden dürfen (vgl. OLG Frankfurt, NStZ 1982, 350 ).
  • LG Hamburg, 19.08.1980 - Vollz 66/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.1993 - 3 Ws 494/93
    Daß letztgenannte Praxis gesetzwidrig sei (so noch das Landgericht Hamburg in MDR 1981, 76 ) muß bezweifelt werden, wollte es doch der Gesetzgeber mit der Fassung des § 69 Abs. 2 StVollzG der weiteren Entwicklung überlassen, in welchem Umfange den Gefangenen in der Freizeit eigene Fernsehgeräte überlassen werden dürfen (vgl. OLG Frankfurt, NStZ 1982, 350 ).
  • KG, 15.07.1986 - 5 Ws 122/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.1993 - 3 Ws 494/93
    Die einschlägigen Entscheidungen befassen sich jedenfalls nicht mit der Frage, ob ein Anspruch auf Einrichtung oder Fortbestand einer Gemeinschaftshörfunkanlage besteht (vgl. KG, StV 1986, 445: "Auf die .... Frage, ob dem Gefangenen daraus auch das Recht erwächst, die Einrichtung einer etwa noch nicht vorhandenen Gemeinschaftshörfunkanlage zu verlangen, kommt es in dem vorliegenden Fall nicht an").
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